Medienanstalt Sachsen-Anhalt beanstandet "Penistätowierung" beim Radiosender 89.0 rtl
PRESSEMITTEILUNGDie Sendung "Die spektakulärste Morningshow aller Zeiten: Die erste Penis-Tätowierung im Radio!" vom 24. Januar 2011 im Hörfunkprogramm 89.0 rtl und die Darstellung dieser Aktion auf der Internetseite des Senders wurden von der MSA wegen Verstoßes gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag beanstandet.
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Die in der MSA zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wertete beide Angebote als geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren zu beeinträchtigen.
"Hierbei war ein tragender Grund, dass die mediale Inszenierung einer "Penis"- Tätowierung als Gegenleistung für eine einjährige unentgeltliche Autonutzung auf Kinder und Jugendliche - deren Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist - den Eindruck vermitteln könnte, als sei der Tausch der körperlichen Unversehrtheit gegen materielle Gegenwerte, also das wörtliche "die Haut zu Markte" tragen, gesellschaftlich akzeptiert und völlig normal." erklärt Martin Heine, Direktor der MSA.
Mit dieser Altersbegrenzung hätten Radio- und Internetbeitrag nur in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verbreitet werden dürfen, wobei es im Internet möglich gewesen wäre, anstelle dieser Zeitbegrenzung ein technisches oder sonstiges Mittel einzusetzen, das die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Beides ist nicht erfolgt, so dass eine Beanstandung auszusprechen war.
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Die in der MSA zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wertete beide Angebote als geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren zu beeinträchtigen.
"Hierbei war ein tragender Grund, dass die mediale Inszenierung einer "Penis"- Tätowierung als Gegenleistung für eine einjährige unentgeltliche Autonutzung auf Kinder und Jugendliche - deren Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist - den Eindruck vermitteln könnte, als sei der Tausch der körperlichen Unversehrtheit gegen materielle Gegenwerte, also das wörtliche "die Haut zu Markte" tragen, gesellschaftlich akzeptiert und völlig normal." erklärt Martin Heine, Direktor der MSA.
Mit dieser Altersbegrenzung hätten Radio- und Internetbeitrag nur in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verbreitet werden dürfen, wobei es im Internet möglich gewesen wäre, anstelle dieser Zeitbegrenzung ein technisches oder sonstiges Mittel einzusetzen, das die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Beides ist nicht erfolgt, so dass eine Beanstandung auszusprechen war.
Veröffentlicht von Stephan Fischer am 07.11.2011
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