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Verwaltungsgericht des Saarlandes weist Klage des Deutschlandradios ab: Intendant Dr. Willi Steul kündigt Berufung an

PRESSEMITTEILUNG
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat eine Klage des Deutschlandradios gegen die Zuordnung von vier UKW-Frequenzen an private Radioveranstalter abgewiesen. Das Gericht hat sein Urteil am 18. Oktober 2010 verkündet.

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Zur Begründung erklärte das Gericht, der Saarländische Rundfunk sei mit vier Radioprogrammen bereits im ganzen Saarland über UKW zu hören. Dagegen gebe es nur ein landesweit empfangbares Programm des privaten Rundfunks. Deutschlandradio, das ebenso wie der Saarländische Rundfunk zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zählt, müsse angesichts dieser "Schieflage" zurückstehen.

Diese Begründung hält Dr. Willi Steul, der Intendant des Deutschlandradios, für verfehlt. "Die Entscheidung ist für mich nicht nachvollziehbar", so Steul. "Deutschlandradio besitzt den erklärten Auftrag für bundesweites Radio", betonte Steul die neben den landesbezogenen Programmen des Saarländischen Rundfunks eigenständige publizistische Bedeutung des Deutschlandradios. Sollte die Begründung des Verwaltungsgerichtes Saarbrücken Bestand haben, so bleibe Deutschlandradio auf absehbare Zeit ohne Chance auf weitere Frequenzen im Saarland. "Wir werden in die Berufung gehen", kündigte Steul an.

Der Landtag des Saarlandes hatte Deutschlandradio bei der Zuordnung der vier Frequenzen Homburg 89,6 MHz, Neunkirchen 99,3 MHz, Saarlouis 99,5 MHz und Saarlouis 102,8 MHz im Jahr 2008 unberücksichtigt gelassen. Die daraufhin erhobene Klage des Deutschlandradios dient dem Anliegen, die unzulängliche Empfangbarkeit seines Programms Deutschlandfunk im Saarland zu verbessern. Der Deutschlandfunk verfügt dort nur über eine einzige UKW-Frequenz. Das UKW-Spektrum gilt in Deutschland als technisch ausgereizt, neue Frequenzen sind ohne eine grundsätzliche Neuverteilung und Optimierung der Nutzung nur noch sehr selten verfügbar.

Veröffentlicht von Stephan Fischer am 26.10.2010
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